Das Mindestalter

Um in Deutschland ein Fahrzeug fahren zu dürfen, musst du ein entsprechendes Alter haben.

Der Führerscheinantrag darf frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

Gleichzeitig mit der Stellung des Führerscheinantrages kannst du schon bei uns mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen.
Bitte bedenke jedoch, dass du die Theorieprüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters machen darfst. Unabhängig vom Prüfungszeitpunkt bekommst du den Führerschein aber erst am Geburtstag ausgehändigt, bei dem du das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreichst.

Nachfolgend haben wir dir eine Übersicht zusammengestellt, für welche Führerscheinklasse welches Mindestalter gilt.

Für die Kraftfahrzeuge LKW und Personenbeförderung ist ein Vorbesitz der Klasse B nötig.

Für die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb gelten andere Mindestalter.

Mofa

15 Jahre (Antragsstellung nicht notwendig)

Krafträder

AM: 15 Jahre / A1: 16 Jahre / A2: 18 Jahre / A: 24 Jahre *)

PKW B, BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Kraftfahrzeuge (LKW) C1, C1E: 18 Jahre / C, CE: 21 Jahre
Kraftfahrzeuge (Personenbeförderung) D1, D1E: 21 Jahre / D, DE: 24 Jahre

*)  bei direktem Zugang, ggf. früher bei Vorbesitz der Klasse A2 oder für dreirädrige Krafträder